Sehr geehrte/r Fraktionsvorsitzende/r,
mit diesem Online-Formular können Sie Sitzungen und Teilnehmer/innen erfassen und an das Gremienbüro melden.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
(1) Stadtverordnete, ehrenamtliche Stadträtinnen/Stadträte und je ein eingeladenes Mitglied der Ortsbeiräte erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigungen nach §§ 1,2 und 3 Abs. 1. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (z.B. Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen).
(2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 18 pro Jahr begrenzt.
(3) Fraktionen erhalten für ihre sächlichen und personellen Aufwendungen Zuwendungen. Dieser Betrag orientiert sich an der Anzahl der Mitgliederzahl der Fraktion pro Monat und beträgt 8 (Acht) Euro pro Monat pro Mitglied. Der Betrag wird jeweils zum 15. des Monats ausgezahlt.
(4) Sitzungen der Fraktionen können auch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werde. Der Anspruch auf Entschädigung ist hiervon unberührt, der Anspruch auf § 2 entfällt. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 18 pro Jahr begrenzt.
Tickets müssen als Beleg im Gremienbüro eingereicht werden. Die Abrechnung von Monatstickets oder Ähnlichem ist nach wie vor nicht möglich.