Der Beginn der Aufarbeitung startet frühestens ab 1. Oktober bis zum Einsetzen der Brut- und Setzzeiten, teilweise schon Anfang März. (Hier kann Ihr Waldbesitzer abweichende Regelungen treffen).
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten per E-Mail. Kontrollieren Sie bitte Ihre Spamordner!
Die Preise beinhalten die gesetzl. Steuer, die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug, der Gefahrenübergang erfolgt ab dem 1. Oktober für die Aufarbeitung auf der Fläche/am Weg. Bei im Bestellvorgang geäußertem Wunsch der vorzeitigen Abfuhr (ohne Aufarbeitung im Wald sondern auf dem eigenen Grundstück), ab Erhalt der Rechnung.
So erhalten Sie Ihr Holz:
Nach der Bestellung erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung, die Sie nochmals bestätigen müssen. (2-Faktor-Bestätigung)
Nach der Bestätigung erhalten die Revierbeauftragten eine Liste und erzeugen Ihr Brennholz.
Nach Datenübermittlung des fertigen Brennholzes an den Holzkontor erfolgt die Rechnungstellung bis Ende September, abhängig von Witterung und Arbeitskapazität. Der Versand erfolgt gesammelt um den 20ten September. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Karte, aus der die Lage des Brennholzes ersichtlich wird.
Mit der Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags wird die Abfuhrgenehmigung erteilt. Der Nachweis ist durch Sie (Rechnung und Zahlungsnachweis) mit zu führen und bei Bedarf vorzuzeigen.
Die Abfuhr, von aufgearbeitetem oder in langer Form, kann ganzjährig erfolgen, sofern der Waldbesitzer dem nicht in seiner Veröffentlichung widerspricht.
Auf Grund der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz gegeben werden. Abweichungen von der gewünschten Laubholzart beispielsweise eine Mischung von Buchen- bzw. Eichenholz muss toleriert werden. Es können auch weitere Hartlaubholzarten, beispielweise Ahorn oder Birke beigemischt werden. Bestellungen sind verbindlich.
Die Mengen werden gemäß tatsächlicher Zusammenstellung entsprechend der Preisliste abgerechnet. Die Preisrechnung auf der Internetseite ist exemplarisch.
Die Holzpolter sollen mit PKW/Anhänger erreicht werden können. Die zu befahrenden Wege sind typische Waldwege daher kann das Holz für PKW mit wenig Bodenfreiheit schlecht erreichbar sein. Die Wege werden aber bei Bedarf nach den Hiebsmaßnahmen wieder hergestellt. Die Benutzung der Waldwege erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Nutzung der Wege hat schonend und mit max. 30 km/h zu erfolgen. Auf Erholungssuchende ist dabei Rücksicht zu nehmen.
Nicht termingerecht bezahltes Holz fällt in das Eigentum der Stadt/Kommune zurück.
An Sonn- und Feiertagen ist das Aufarbeiten und Abholen des Holzes sowie an jedem Wochentag nach 18:00 Uhr untersagt.