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Übergabeprotokoll

Magistrat der Stadt Taunusstein 

Stadtwerke Taunusstein

Wasserversorgung

Aarstr.157a

65232 Taunusstein

 

Ihr Ansprechpartner: Jessica Sygulla

Telefon: 06128 241-606

jessica.sygulla@taunusstein.de

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Die Übergabe erfolgte am 01.

Erklärung zur Übernahme von Wassergebühren bei Eigentumswechsel

Die Gebühren sind grundsätzlich nach der Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzung bis Ende des Monats in dem der Eigentumsübergang stattfindet vom bisherigen Eigentümer zu tragen. Die Änderung des Zahlungspflichtigen für die Gebühren kann erfolgen, wenn der Termin des Übergangs von Nutzen und Lasten vom bisherigen Eigentümer und neuem Eigentümer schriftlich übereinstimmend erklärt wird. Für die Berechnung der Wassergebühren werden die gemeinsam abgelesenen, wenn dies nicht erfolgt ist, die auf das Übergabedatum geschätzte Daten herangezogen. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren werden die Daten der versiegelten Grundstücksfläche übernommen. Bei mehreren Eigentümern bitten wir um Benennung eines Bevollmächtigten.

 

- 7000 -

Angaben zu den vorhandenen gemeindlichen Wasserzählern:

Falls Sie sich ein Übergabeprotokoll handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie sich hier ein Übergabeprotokoll ausdrucken:

Schnellfinder | Stadtwerke Taunusstein (stadtwerke-taunusstein.de)

Hier haben Sie die Möglichkeit, Dateien direkt zu uns zu senden.

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Angaben zum Nutzerwechsel:

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Bisheriger Eigentümer:

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Neuer Eigentümer:

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Datenschutz bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Für die Erhebung der personenbezogenen Daten, teilen wir Ihnen gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung Folgendes mit:

1. Die Daten werden von den Stadtwerken Taunusstein, Aarstr.157a, 65232 Taunusstein, Abteilung Wasserversorgung, Ansprechpartner Frau Jessica Sygulla, erhoben.

2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für folgenden Zweck verarbeitet: Übergabeprotokoll: Übernahme von Wassergebührenbei Eigentumswechsel.

3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, die Übermittlung der Daten an Dritte ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben.

4. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

5. Sie haben das Rechts auf Auskunft über Ihre betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Magistrat der Stadt Taunusstein, Datenschutzbeauftragte Frau Inga Pawlitschko Aarstraße 150, 65232 Taunusstein,

E-Mail: datenschutz@taunusstein.de

6. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu (Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.Nr.:0611-1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de)

Mit der Erhebung folgender persönlicher Daten bin ich einverstanden:

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