Fieldset

Antrag Abnahme und Einleitgenehmigung

Magistrat der Stadt Taunusstein 

Stadtwerke Taunusstein

Wasserversorgung

Aarstr.157a

65232 Taunusstein

 

Frau Esra Karaboga

Telefon: 06128 241 -614

Esra.karaboga@taunusstein.de

Internet: www.stadtwerke-taunusstein.de

 

Herr Ekincan Gücyeter

Telefon: 06128 241 -612

Ekincan.guecyeter@taunusstein.de

Internet: www.stadtwerke-taunusstein.de

Fieldset

Absender:

Hiermit beantrage/n ich/wir gemäß § 4+5 Satzungen & Richtlinien | Stadtwerke Taunusstein (stadtwerke-taunusstein.de) der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Taunusstein die Erteilung der Genehmigung für die Zuführung von Abwasser.

Fieldset

Grundstück: 

Fieldset

Grundstückseigentümer: 

Die Rohrverlegungsarbeiten innerhalb des Grundstücks obliegen dem Bauherrn. Die Zuleitung von Abwasser in die öffentliche Sammelleitung darf nur nach Genehmigung durch die Stadt Taunusstein erfolgen. Die Erteilung der Genehmigung für die Zuführungvon Abwasser setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer einen Nachweis (Kanal-TV-Inspektion) darüber vorlegt, dass die Zuleitungskanäle auf seinem Grundstück den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Aus dem Nachweis müssen die Art, die Dimension, die Lage und der Zustand der Zuleitungskanäle hervorgehen.

Betriebe oder Stellen, die mit der Zustandserfassung von Abwasserkanälen und -leitungen beauftragt werden, müssen vor Auftragsvergabe und während der Werksleistung die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Betrieb oder die Stelle die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 oder gleichwertige Anforderungen erfüllt. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Betrieb oder die Stelle im Besitz des RAL-Gütezeichens für den jeweiligen Ausführungsbereich oder die jeweilige Beurteilungsgruppe ist. Die Anforderungen sind ebenfalls erfüllt., wenn der Betrieb oder die Stelle die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unter Beachtung der Anforderung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 nachweist. 

 

Fieldset

Inspektionsfirma: 

Die erforderlichen Unterlagen sind beigefügt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Dateien direkt zu uns zu senden.

Fieldset

Datenschutz bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Mit der Erhebung folgender persönlicher Daten bin ich einverstanden:

Für die Erhebung der personenbezogenen Daten, teilen wir Ihnen gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung Folgendes mit:

1. Die Daten werden von den Stadtwerken Taunusstein, Aarstr.157a, 65232 Taunusstein, Abteilung Ortsentwässerung, Ansprechpartner Herr Ekincan Gücyeter und Frau Esra Karaboga erhoben.

2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für folgenden Zweck verarbeitet: Herstellung eines Kanalhausanschlusses.

3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, die Übermittlung der Daten an Dritte ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben.

4. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

5. Sie haben das Rechts auf Auskunft über Ihre betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Magistrat der Stadt Taunusstein, Datenschutzbeauftragte Frau Inga Pawlitschko Aarstraße 150, 65232 Taunusstein,

E-Mail: datenschutz@taunusstein.de

6. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu (Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.Nr.:0611-1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de)

powered by XIMA® formcycle
all fields marked with a (*) are required and must be filled out