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Antrag auf Überlassung eines Standrohres mit Schieberschlüssel

(Der Antrag ist 7 Werktage vor Abholung des Standrohres zu stellen!!!)

Magistrat der Stadt Taunusstein 

Stadtwerke Taunusstein

Wasserversorgung

Aarstr.157a

65232 Taunusstein

 

Ihr Ansprechpartner: Frau Alix Jandl

Telefon: 06128 241-613

alix.jandl@taunusstein.de

Internet: www.stadtwerke-taunusstein.de

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Absender:

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Hiermit zeige(n) ich/wir an, dass für das Bauvorhaben auf dem

Grundstück:

ein Standrohr benötigt wird.

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Grundstückseigentümer:

Ich/wir beantrage/n die Überlassung und füge/n den Beleg für die Überweisung der Kaution in Höhe von 460,00 € an folgendes Geldinstitut (Wiesbadener Volksbank, IBAN: DE 44 5109 0000 0071 4437 01 bei.)

 

benötigt.

Bei Beschädigung des Standrohres wird der Betrag der Neubeschaffung/Reparatur gesondert angefordert.

 

Ist eine Reinigung wegen starker Verschmutzung erforderlich, werden pauschal 25,00 € gesondert berechnet.


Als Leihgebühr berechnen wir für die erste angefangene Woche 10,00 € und für jede weitere angefangene Woche 5,00 €.


Für den Wasserverbrauch lt. Zählerstand werden die satzungsgemäßen Gebühren in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Verbrauches und der Leihgebühr erfolgt durch Verrechnung mit der Kaution.


Das Standrohr ist, bei längerem Benutzungszeitraum, einmal im Jahr zu Kontrollzwecken vorzulegen.

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Ausgabedaten (wird von den Stadtwerken ausgefüllt):

Folgendes Standrohr wurde am _______________ überlassen.

Zähler-Nr.: ______________________

Zählerstand: ______________________m3

Geeicht bis: ______________________

Zählerstand bei Rückgabe: ____________m³

Datum Rückgabe: _____________

Besondere Vermerke der Stadtwerke Taunusstein:

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Hinweise zur Handhabung von Hydranten, bei Nutzung eines Standrohres:

1.An den Hydranten der Stadtwerke Taunusstein dürfen nur von den Stadtwerken Taunusstein bereitgestellte Standrohre angeschlossen werden.

2.Vor Aufsetzen des Standrohres ist der Hydrant kurz zu spülen bis das austretende Wasser klar ist.

3.Um Unterspülungen des Hydranten und damit ein Versacken der Straßenoberfläche zuvermeiden ist folgendes zu beachten:

-Die Dichtungsflächen am Standrohr und am Hydranten müssen sauber sein.

-Der Dichtungsring muss richtig aufliegen.

-Das Standrohr ist mit der Hydrantenklaue festzukuppeln, so dass an der Verbindungsstelle kein Wasser austreten kann.

4.Es ist darauf zu achten, dass der Hydrant (bei Benutzung des Standrohres) immer vollaufgedreht werden muss!!!!

5.Für die Aufstellung eines Standrohres ist eine verkehrsrechtliche Anordnung beider zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Herr Raubert, Aarstr. 150, 65232 Taunusstein, 06128/241 303;Ralf.Raubert@taunusstein.de

6.Das Standrohr ist nicht mit Hilfe des Betätigungsschlüssels am Hydrant zu befestigen,hierdurch beschädigte Griffstücke und Schäden am Hydrant werden als Reparaturgesondert abgerechnet.

7.Während der Benutzung ist der Wasserzähler in Abständen zu kontrollieren.

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Datenschutz bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Für die Erhebung der personenbezogenen Daten, teilen wir Ihnen gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung Folgendes mit:

1. Die Daten werden von den Stadtwerken Taunusstein, Aarstraße 157a, 65232 Taunusstein, Abteilung Wasserversorgung, Ansprechpartn Frau Alix Jandl, erhoben.

2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für folgenden Zweck verarbeitet: Herstellung eines Bauwasseranschlusses

3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, die Übermittlung der Daten an Dritte ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben.

4. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

5. Sie haben das Rechts auf Auskunft über Ihre betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Magistrat der Stadt Taunusstein, Datenschutzbeauftragte Frau Inga Pawlitschko Aarstraße 150, 65232 Taunusstein,

E-Mail: datenschutz@taunusstein.de

6. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu (Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.Nr.:0611-1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de)

Mit der Erhebung folgender persönlicher Daten bin ich einverstanden:

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