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Antrag auf Herstellung eines Bauwasseranschlusses

Magistrat der Stadt Taunusstein 

Stadtwerke Taunusstein

Wasserversorgung

Aarstr.157a

65232 Taunusstein

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Michael Winter

Telefon: 06128 241-630

michael.winter@taunusstein.de

Internet: www.stadtwerke-taunusstein.de

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Absender:

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Hiermit beantrage/n ich/wir die Herstellung eines Anschlusses an die Wasserversorgungs Anlage zur Entnahme von Bauwasser für das

 

Grundstück:

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Grundstückseigentümer:

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Besondere Hinweise:

Für die Entnahme von Bauwasser wird von den Stadtwerken Taunusstein ein Wasserzähler installiert. In der Regel erfolgt die Installation in Verlängerung des für das Baugrundstück vorgerichteten Hausanschlusses. Die Mess- und Entnahmeeinrichtung muss in einem begehbaren Schacht in frostfreier Tiefe installiert werden. Der Schacht einschließlich Abdeckung muss so beschaffen und hergestellt sein, dass die Messeinrichtung vor jeglicher Beschädigung durch die Bautätigkeit dauerhaft geschützt ist.

 

Die erforderlichen Erdarbeiten und der v. g. Schacht sind vom Bauherren oder einem Beauftragten auf eigene Kosten im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung herzustellen und die Schacht- bzw. Schutzanlagen soweit notwendig zu unterhalten.

 

Soweit die vorstehenden Voraussetzungen bauseits nicht geschaffen sind, kann die Installation des Bauwasseranschlusses nicht ausgeführt werden.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Wasserversorgungssatzung Satzungen & Richtlinien | Stadtwerke Taunusstein (stadtwerke-taunusstein.de) (WVS) der Stadt Taunusstein in der jeweils gültigen Fassung. Mit dem vorstehenden Antrag wird diese Satzung der Stadt Taunusstein ausdrücklich anerkannt.

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Datenschutz bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Für die Erhebung der personenbezogenen Daten, teilen wir Ihnen gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung Folgendes mit:

1. Die Daten werden von den Stadtwerken Taunusstein, Aarstr.157a, 65232 Taunusstein, Abteilung Wasserversorgung, Ansprechpartner Herr Michael Winter, erhoben.

2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für folgenden Zweck verarbeitet: Herstellung eines Bauwasseranschlusses.

3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, die Übermittlung der Daten an Dritte ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben.

4. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

5. Sie haben das Rechts auf Auskunft über Ihre betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Magistrat der Stadt Taunusstein, Datenschutzbeauftragte Frau Inga Pawlitschko Aarstraße 150, 65232 Taunusstein,

E-Mail: datenschutz@taunusstein.de

6. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu (Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.Nr.:0611-1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de)

Mit der Erhebung folgender persönlicher Daten bin ich einverstanden:

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