Der Beginn der Aufarbeitung ist frühestens ab 1. Oktober bis zum 30.März des Folgejahres.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten per E-Mail, Kontrollieren sie bitte Ihre Spamordner!
Die Preise beinhalten die gesetzl. Steuer, die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug, der Gefahrenübergang erfolgt ab dem 1. Oktober für die Aufarbeitung auf der Fläche / am Weg. Bei im Bestellvorgang geäußertem Wunsch der vorzeitigen Abfuhr (ohne Aufarbeitung im Wald sondern auf dem eigenen Grundstück) ab Erhalt der Rechnung.
So erhalten sie Ihr Holz:
Nach der Bestellung erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung die Sie nochmals bestätigen müssen. (2 - Faktor Bestätigung)
Nach der Bestätigung erhalten die Revierbeauftragten eine Liste und erzeugen Ihr Brennholz.
Nach Datenübermittlung des fertigen Brennholzes an den Holzkontor erfolgt die Rechnungstellung bis Ende September abhängig von Witterung und Wirtschaftlichkeit, im Laufe der Einschlagsaison (ab Frühsommer, bis alle Bestellungen fakturiert wurden). Mit der Rechnung erhalten sie eine Karte aus der die Lage des Brennholzes ersichtlich wird.
Nach Bezahlung erhalten Sie von Ihrer Stadt/Kommune die Abfuhrfreigabe, die sie berechtigt, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, Ihr Holz zu bearbeiten bzw abzufahren. Die Abfuhrfreigabe ist bei der Aufarbeitung und der Abfuhr mitzuführen!
Die Abfuhr kann ganzjährig erfolgen.
Auf Grund der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart insbesondere bei Laubholz gegeben werden. Abweichungen von der gewünschten Laubholzart beispielsweise bei der Mischung von Buchen- bzw. Eichenholz müssen toleriert werden. Zum Beispiel können bei der Bestellung weitere Laubholzarten, beispielweise Ahorn oder Birke beigemischt werden. Bestellungen sind verbindlich.
Die Mengen werden gemäß tatsächlicher Zusammenstellung entsprechend der Preisliste abgerechnet. Die Preisrechnung auf der Internetseite ist exemplarisch.
Die Holzpolter können mit PKW/Anhänger erreicht werden. Die schonende Benutzung der Wege mit max. 30 km/h erfolgt auf eigene Verantwortung; auf Erholungssuchende ist dabei Rücksicht zu nehmen.
Nicht termingerecht bezahltes Holz fällt in das Eigentum der Stadt/Kommune zurück.
An Sonn- und Feiertagen ist das Aufarbeiten und Abholen des Holzes untersagt.