Lieber Brennholzkunde,

der Bestellzeitraum ist leider abgelaufen.

Wir freuen uns ab dem 1. Oktober diesen Jahres wieder hier Ihre Bestellungen entgegen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Forst- & Holzkontor Rheingau Taunus AÖR.

 

Bestellformular Brennholz aus Ihrem Kommunalwald

in der Saison 2023/2024

Die Bestellfrist ist abgelaufen. Aus technischen Gründen werden Bestellungen nur noch für die Kommunen Geisenheim, Eltville, Rüdesheim, Walluf und Oestrich-Winkel bis einschließlich 14.01.2024 entgegengenommen.

 

 

Die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Fm Gesamtholzmenge je Baumart und Bereitstellung. (Baumarten frei wähl- und mischbar). Die maximale Bestellmenge / Haushalt sehen sie, wenn Sie Ihre Heimatgemeinde gewählt haben.

Die Städte und Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises verkaufen auf Rechnung Brennholz jeweils  für ihre Bürger zu deren Privatverbrauch.

Das Holz wird als Langholz oder in Abschnitten, liegend am Wirtschaftsweg in Poltern angeboten.  Das bedeutet baumfallende Längen oder Längen von 3 - 6 m als geschichtete Stapel an Wirtschaftswege gerückt. Die Längen sind nicht wählbar!

 

Einzelne Kommunen bieten auch Flächenlose an (Kronen- und Durchforstungsholz oder Schlagabraum als liegendes Holz im Bestand). Verkaufsmaß ist der Festmeter (Fm). Die Einheit 1 Fm entspricht 1,4 Rm aufgearbeitetem Holz in 1m Länge aufgesetzt. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.

Aus unserer Erfahrung überschätzen manche Brennholzwerber Ihren Fm Bedarf und stehen dann vor nicht lösbaren Aufgaben. 10 Fm 14 Rm ( Rm = Raummeter, der umgangssprachliche „Meter Holz“).

 

Die Bestellfrist endet am 30.11.2023, die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Fm Gesamtholzmenge je Baumart und Bereitstellung. (Baumarten frei wähl- und mischbar).Die maximale Bestellmenge / Haushalt sehen sie, wenn Sie Ihre Heimatgemeinde gewählt haben.

 

Die Bestellmenge kann in 2,5 Fm Schritten gewählt werden.

 

Brennholzmengen über 15 Fm werden als professioneller Bedarf angesehen und müssen zu Industriekonditionen über den Forst- & Holzkontor Rheingau Taunus AÖR bezogen werden. Geschäftskunden wenden sich bitte an das Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus AÖR.

Abweichende Regelungen für Vermieter siehe AGB Brennholz.

 

WICHTIG!
E-Mailadressen können nur für einen Kunden/Haushalt genutzt werden, da hierüber die Zuordnung zur Kundennummer erfolgen muss. In einer Brennholzsaison bereits verwendete E-Mailadressen sind für weitere Bestellungen in dieser Saison gesperrt.

Nach der Auswahl des Ortes werden weitere Informationen zu Preisen und Mindest-/Maximalbestellmengen angezeigt.

Für den ausgewählten Ort gelten folgende Bedingungen:

Bitte geben Sie die gewünschte Holzmengen an

In dem oben gewählten Bereitstellungsort gibt es nicht die Möglichkeit, Holz auf der Fläche zu bestellen. Daher sind die entsprechenden Eingabefelder gesperrt.



Die minimale Bestellmenge wurde unterschritten. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben, bevor Sie auf "weiter" klicken.

Die maximale Bestellmenge wurde überschritten. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben, bevor Sie auf "weiter" klicken.

Bitte tragen Sie Ihre Rechnungsadresse ein

Wie werden Sie das Holz schneiden (lassen)? Bitte auswählen:

Weitere Informationen:

Der Beginn der Aufarbeitung ist „NEU“ frühestens ab 1. Oktober (für diese Bestellrunde also der 1.10.2024!) bis zum 30.März des Folgejahres.

 

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten per E-Mail, Kontrollieren sie bitte Ihre Spamordner!

 

Die Preise beinhalten die gesetzl. Steuer, die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug, der Gefahrenübergang erfolgt ab dem 1. Oktober für die Aufarbeitung auf der Fläche / am Weg. Bei im Bestellvorgang geäußertem Wunsch der vorzeitigen Abfuhr (ohne Aufarbeitung im Wald sondern auf dem eigenen Grundstück) ab Erhalt der Rechnung.

 

So erhalten sie Ihr Holz:

Nach der Bestellung erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung die Sie nochmals bestätigen müssen. (2 - Faktor Bestätigung)

 

Nach der Bestätigung erhalten die Revierbeauftragten eine Liste und erzeugen Ihr Brennholz.

Nach Datenübermittlung des fertigen Brennholzes an den Holzkontor erfolgt die Rechnungstellung bis Ende September abhängig von Witterung und Wirtschaftlichkeit, im Laufe der Einschlagsaison (ab Frühsommer, bis alle Bestellungen fakturiert wurden). Mit der Rechnung erhalten sie eine Karte aus der die Lage des Brennholzes ersichtlich wird.

 

Nach Bezahlung erhalten Sie von Ihrer Stadt/Kommune die Abfuhrfreigabe, die sie berechtigt, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, Ihr Holz zu bearbeiten bzw abzufahren. Die Abfuhrfreigabe ist bei der Aufarbeitung und der Abfuhr mitzuführen!

 

Die Abfuhr kann ganzjährig erfolgen.

 

Auf Grund der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart insbesondere bei Laubholz gegeben werden. Abweichungen von der gewünschten Laubholzart beispielsweise bei der Mischung von Buchen- bzw. Eichenholz müssen toleriert werden. Zum Beispiel können bei der Bestellung weitere Laubholzarten, beispielweise Ahorn oder Birke beigemischt werden. Bestellungen sind verbindlich.

 

Die Mengen werden gemäß tatsächlicher Zusammenstellung entsprechend der Preisliste abgerechnet. Die Preisrechnung auf der Internetseite ist exemplarisch.

 

Die Holzpolter können mit PKW/Anhänger erreicht werden. Die schonende Benutzung der Wege mit max. 30 km/h erfolgt auf eigene Verantwortung; auf Erholungssuchende ist dabei Rücksicht zu nehmen.

 

Nicht termingerecht bezahltes Holz fällt in das Eigentum der Stadt/Kommune zurück.

 

An Sonn- und Feiertagen ist das Aufarbeiten und Abholen des Holzes untersagt.


Bitte bestätigen Sie auch die folgenden Punkte

Datenschutz